Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Kammerjäger Otto GmbH, Venloer Straße 415, 50825 Köln, Nordrhein-Westfalen (nachfolgend "Unternehmen" genannt) im Bereich der Schädlingsbekämpfung und der Vermittlung von Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen.

(2) Vertragspartner des Kunden ist das Unternehmen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Das Unternehmen erbringt Leistungen im Bereich der Schädlingsbekämpfung, insbesondere:

  • Bekämpfung von Schädlingen (Mäuse, Ratten, Bettwanzen, Wespen, Kakerlaken, Ameisen, Motten, Flöhe, Marder u. a.)
  • Beratung und Inspektion
  • Präventive Maßnahmen
  • Nachkontrollen
  • Notdienstleistungen (24/7)

(2) Vermittlung von Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen: Das Unternehmen vermittelt darüber hinaus Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen durch qualifizierte, zertifizierte Partnerunternehmen. Bei der Vermittlung handelt das Unternehmen als Vermittler zwischen dem Kunden und dem ausführenden Schädlingsbekämpfungsunternehmen. Der Kunde erteilt dem Unternehmen den Auftrag zur Vermittlung einer geeigneten Schädlingsbekämpfungsdienstleistung. Das Unternehmen sucht nach einem geeigneten Partnerunternehmen und vermittelt den Kontakt. Der Vertrag über die eigentliche Schädlingsbekämpfungsdienstleistung kommt zwischen dem Kunden und dem vermittelten Partnerunternehmen zustande. Das Unternehmen haftet für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Ausführung der vermittelten Dienstleistung durch das Partnerunternehmen, es sei denn, das Unternehmen hat sich ausdrücklich zur Haftung verpflichtet.

(3) Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung sowie aus der Auftragsbestätigung des Unternehmens.

(4) Das Unternehmen ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Unternehmens oder durch die Ausführung der Leistung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Unternehmens.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Preise richten sich nach dem Aufwand, der Art und dem Umfang des Schädlingsbefalls sowie nach der Schwierigkeit der Bekämpfung. Die Preise werden vor Beginn der Leistungserbringung mitgeteilt.

(3) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung und Leistungserbringung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

(4) Zahlungsarten: Barzahlung, EC-Zahlung, Rechnung (für Bestandskunden nach Vereinbarung).

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

§ 5 Leistungserbringung, Termine

(1) Die Leistungen werden zu den vereinbarten Terminen erbracht. Bei Notfällen bemüht sich das Unternehmen um eine schnelle Reaktion (meist innerhalb von 30-45 Minuten).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu geben und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen (Zugang zu den betroffenen Räumen, Absperrung von Haustieren, etc.).

(3) Verzögerungen der Leistungserbringung, die auf Umständen beruhen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streiks), führen nicht zu einer Haftung des Unternehmens.

(4) Das Unternehmen ist berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen.

(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter des Unternehmens ungehinderten Zugang zu den zu behandelnden Räumen haben.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Haustiere, Lebensmittel und andere Gegenstände, die durch die Bekämpfungsmaßnahmen beeinträchtigt werden könnten, entsprechend den Anweisungen des Unternehmens zu sichern.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann das Unternehmen die Leistungserbringung verweigern oder die vereinbarten Termine verschieben. Zusätzliche Kosten, die hierdurch entstehen, trägt der Kunde.

§ 7 Gewährleistung

(1) Das Unternehmen gewährleistet, dass die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Schädlingsbekämpfers erbracht werden.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung. Bei Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche zwei Jahre.

(3) Das Unternehmen haftet nicht für Mängel, die auf unsachgemäßer Behandlung, unsachgemäßer Lagerung oder auf Umständen beruhen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat.

(4) Bei Mängeln hat der Kunde dem Unternehmen die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

§ 8 Haftung

(1) Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

(4) Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten nicht, soweit das Unternehmen eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.

§ 9 Widerrufsrecht bei Verbrauchern

(1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wurde.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn das Unternehmen die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass das Unternehmen mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Kunde seine Zustimmung zur vollständigen Erbringung der Dienstleistung bestätigt hat.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.

§ 10 Datenschutz

Das Unternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Unternehmens (Köln).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren wirtschaftliches Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Stand: 2026